Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen
Sebastian Tobin, Basstea Events, Rhienstr. 61, 32791 Lage,
(im Folgenden „DJ“ oder „Auftragnehmer“)
und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“), unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Kunden handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch
a) die schriftliche Annahme eines Angebots, oder
b) die Erteilung eines Auftrags per E-Mail, oder
c) die Bestätigung einer Buchungsanfrage durch den DJ per E-Mail.

Mit Annahme eines Angebots oder Erteilung eines Auftrags erklärt der Kunde, die AGB vollständig gelesen und akzeptiert zu haben. Eine gesonderte Unterschrift ist hierzu nicht erforderlich.

Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den DJ.

 

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

Der DJ verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen (Musikdienstleistung, Moderation, Bereitstellung von Beschallungs- und Lichttechnik etc.) nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäß zu erbringen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen.

Der DJ ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags geeignete Erfüllungsgehilfen (z. B. Ersatz-DJ, Techniker) einzusetzen.

 

§ 4 Verpflegung, Aufbau und technische Rahmenbedingungen

Der Kunde stellt dem DJ während der gesamten Veranstaltung alkoholfreie Getränke unentgeltlich zur Verfügung.
Bei einer Einsatzdauer von mehr als 6 Stunden stellt der Kunde zusätzlich eine vollwertige warme Mahlzeit bereit.
Wird diese nicht bereitgestellt, wird eine Selbstverpflegungspauschale in Höhe von 30 € berechnet.

Der Kunde stellt einen wetterfesten, sicheren und vollständig geschützten Stellplatz bereit, der das Equipment zuverlässig vor
Regen, Wind, Kälte, Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützt.
Bei Open-Air-Veranstaltungen ist ein stabiler Unterstand zwingend erforderlich.

Für den ordnungsgemäßen Aufbau ist eine freie, ebene und gut zugängliche Stellfläche von mindestens 3 x 4 Metern notwendig.

Die Stromversorgung muss den VDE-Richtlinien entsprechen. Erforderlich sind:

230 V / 16 A Schutzkontakt,

getrennte Absicherungen,

keine Mehrfachsteckdosen minderer Qualität.
Für Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung haftet der Kunde.

Wird ein Aufbau aufgrund fehlender Sicherheit oder technischer Voraussetzungen unmöglich, ist der DJ berechtigt, den Aufbau zu verweigern. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

 

§ 5 Stornierungen durch den Kunden

Kündigt der Kunde den Vertrag, so gilt folgende Stornoregelung:

bis 7 Tage vor Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises

ab 1 Tag vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

am Tag der Veranstaltung oder nach Beginn: 100 %

Kostenfreie Stornierung bei nachweislicher Krankheit oder höherer Gewalt:
Kann der Kunde aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung, Todesfall im engen Familienkreis oder Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, staatliche Verbote)
die Veranstaltung nicht durchführen, kann er kostenfrei zurücktreten.
Bereits entstandene Kosten (z. B. Anmietungen, Sondertechnik, Fahrtkosten) kann der DJ dennoch berechnen.

Eine Verlegung auf einen Ersatztermin wird im gegenseitigen Einvernehmen angestrebt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

§ 6 Rücktritt durch den DJ

Der DJ kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) eine Erkrankung oder ein persönlicher Notfall vorliegt,
b) technische Defekte auftreten, die trotz Bemühung nicht behoben werden können,
c) höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht,
d) Sicherheitsrisiken bestehen (z. B. unzureichender Wetterschutz).

In diesen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatz-DJ vermittelt; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

§ 7 Foto- und Videoaufnahmen

Der DJ ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen seines technischen Setups, der Lichtstimmung sowie der allgemeinen Atmosphäre zu erstellen und diese zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Print) zu verwenden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen auch Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden, auf denen Personen erkennbar sind, sofern diese Aufnahmen aus der Perspektive der Bühne oder des DJ-Standorts erfolgen und der Dokumentation der Stimmung, Besucherzahl oder des Gesamtbildes dienen.

Bei privaten Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern ohne Publikumsverkehr) werden grundsätzlich keine identifizierbaren Personen aufgenommen. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn der Kunde einer solchen Aufnahme ausdrücklich zustimmt.

Sollte eine abgebildete Person die Löschung eines Mediums verlangen (Recht am eigenen Bild), wird entsprechendes Material unverzüglich und vollständig entfernt.

 

§ 8 Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder Vertrag angegebenen Preise.
Der DJ ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Vergütung ist

in bar vor, während oder unmittelbar nach der Veranstaltung
oder

per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung
zahlbar.

Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen erhoben werden.

 

§ 9 Haftung

Für Schäden, die durch Gäste, Dritte oder fehlerhafte Infrastruktur (z. B. Stromversorgung, Witterungseinflüsse) entstehen, haftet der Kunde.

Der DJ haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

Der Kunde stellt sicher, dass der DJ unverzüglich über Schäden oder Gefahren informiert wird.

 

§ 10 GEMA und rechtliche Vorgaben

Die Abführung von GEMA-Gebühren obliegt ausschließlich dem Kunden.

Der Kunde sichert zu, dass seiner Veranstaltung keine rechtlichen oder behördlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

§ 11 Höhere Gewalt

Wird die Durchführung aufgrund höherer Gewalt unmöglich, entfällt die Leistungspflicht des DJs. Bereits entstandene Kosten können berechnet werden. Eine Verschiebung wird angestrebt.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – soweit rechtlich zulässig – ist Detmold.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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